Pflegeberatung: Ihre Rechte gegen Ablehnung und Falschberatung
Pflegeberatung: Ihre Rechte gegen Ablehnung und Falschberatung
Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend zu beraten, einschließlich der Unterstützungsangebote nach Landesrecht. Diese Pflicht ist im deutschen Sozialgesetzbuch verankert und umfasst sowohl die Entlastungsbeträge für häusliche Pflege als auch andere Formen von Unterstützung. Wenn Sie einen Widerspruch gegen eine Ablehnung Ihrer Pflegeleistungen einlegen möchten, sollten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sein.
Pflegeberatung und Pflegekassen
Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über verschiedene Unterstützungsangebote, einschließlich solcher, die nach Landesrecht anerkannt sind, zu informieren. Im Elften Sozialgesetzbuch sind diese Anforderungen dezidiert aufgeführt. Interessanterweise erstreckt sich diese Pflicht jedoch nicht nur auf die im Gesetzbuch explizit aufgeführten Leistungen, sondern auch auf andere relevante Unterstützungsangebote. Das wurde in einem kürzlichen Urteil des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. August 2023, Az. B 3 P 4/22 R) bestätigt.
Entlastungsbetrag für häusliche Pflege
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben das Recht auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag muss zweckgebunden verwendet werden und kann auch für die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten nach Landesrecht genutzt werden. Wenn beispielsweise ein anerkannter Alltagsbegleiter engagiert wird, kann die Pflegekasse die Kosten erstatten.
Recht auf umfassende Pflegeberatung und Widerspruchsverfahren
In Deutschland haben Pflegeversicherte einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Diese Beratung sollte eine Übersicht über die verfügbaren Unterstützungsangebote im Alltag sowie Informationen zur zuständigen Person oder Organisation beinhalten. Sollte die Kasse den Antrag auf Pflegeleistungen ablehnen, haben Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, die Frist von einem Monat zu beachten und den Widerspruch gründlich und ausführlich zu begründen.
Haftung bei Falschberatung
Das Bundessozialgericht hat auch entschieden, dass die Pflegekassen nicht nur korrekt beraten müssen, sondern auch für etwaige Fehler bei der Beratung haften müssen. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter Anspruch darauf haben, so behandelt zu werden, als ob Sie korrekt beraten worden wären. Dies ist auch der Fall, wenn Sie nicht gesetzlich, sondern privat pflegeversichert sind.
Schlussfolgerung
Die Pflegekassen haben eine umfassende Beratungspflicht und haften für Fehler. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es wichtig, sich über die verfügbaren Unterstützungsangebote nach Landesrecht zu informieren und das Recht auf eine umfassende Beratung durch die Pflegekasse zu kennen. Bei Ablehnung der beantragten Pflegeleistungen sollte man sich an einen Anwalt wenden und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Für weitere Details verweisen wir Sie auf die Originalquelle der Informationen: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote nach Landesrecht informieren.