Familienpflegezeit Reform: Werden pflegende Angehörige vergessen?

Eine Reform der Familienpflegezeit in Deutschland könnte über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verzögert werden, da ein überparteilicher Konsens notwendig ist, der Zeit erfordert. Aktuell können Arbeitnehmer bis zu 24 Monate teilweise freigestellt werden, erhalten aber weniger Lohn. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP eine Reform für mehr Flexibilität und Lohnersatzleistungen vereinbart. Diskutiert wird auch, Pflegezeit für Nicht-Familienmitglieder zu ermöglichen. Wegen der vielen erwerbstätigen pflegenden Angehörigen besteht ein großer Bedarf an Unterstützung. Ein Symposium im Frühjahr 2025 soll wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reformvorbereitung liefern.

Mit Blick auf die Familienpflegezeit in Deutschland steht eine Reform im Raum, die jedoch möglicherweise über die laufende Legislaturperiode hinaus verzögert werden könnte. Diese Informationen stammen aus einer Erklärung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/ Die Grünen) und wurden auf aerzteblatt.de veröffentlicht.

Reform Familienpflegezeit: Eine Warteposition

Gemäß den Aussagen von Frau Paus ist derzeit offen, ob es während dieser Legislaturperiode zu einer Reform der Familienpflegezeit kommen wird. Sie erklärte, ihr Ministerium arbeite an einem entsprechenden Gesetzentwurf, doch für eine Reform sei ein überparteilicher Konsens erforderlich. Die Erstellung eines solchen Konsenses erfordert jedoch mehr Zeit, möglicherweise sogar über die laufende Legislaturperiode hinaus.

Was bedeutet das für pflegende Angehörige?

Derzeit können Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zur Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt werden, um die Pflege eines nahestehenden Verwandten zu übernehmen. Allerdings bedeutet dies auch, dass Pflegekräfte in dieser Zeit entsprechend weniger Lohn erhalten. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, das Gesetz zu reformieren und Pflegekräften mehr Flexibilität und möglichst eine Lohnersatzleistung einzuräumen.

Pflegebedürftige, die nicht zur Familie gehören

Ein weiterer diskutierter Punkt in Bezug auf die Reform der Familienpflegezeit ist die Möglichkeit, die Pflegezeit auch zu beantragen, wenn es sich bei den Pflegebedürftigen nicht um Familienmitglieder handelt. Dies würde es den Mitarbeitern ermöglichen, auch für die Pflege von Personen außerhalb ihrer eigenen Familie freigestellt zu werden.

Die Situation der Pflegekräfte in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden etwa 84 Prozent zu Hause versorgt, meistens von Familienmitgliedern und nahestehenden Personen. Es ist wichtig, diese Zahlen zu berücksichtigen, da die Mehrheit der 7,1 Millionen pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen gleichzeitig erwerbstätig sind. Daraus ergibt sich ein signifikanter Bedarf an mehr Flexibilität und Unterstützung für diese Arbeitnehmer.

Zukünftige Initiative

Als Teil der Bemühungen um eine Reform hat Bundesfamilienministerin Paus ein Symposium für das Frühjahr 2025 angekündigt, bei dem wissenschaftliche Erkenntnisse über langfristige Auswirkungen von Lohnersatzleistungen vorgestellt werden sollen. Diese Informationen werden für die Schaffung eines überparteilichen Konsenses hinsichtlich der Reform der Familienpflegezeit entscheidend sein.

Fazit

Die Reform der Familienpflegezeit ist ein dringlich angegangenes Thema, bei dem sich die koalierenden Parteien darauf geeinigt haben, verbesserte Bedingungen für die Arbeitnehmer zu schaffen, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Doch trotz der Dringlichkeit könnte sich der Prozess verzögern, da die Bemühungen um einen überparteilichen Konsens weiterhin Zeit erfordern.

Weitere Informationen und Updates zu dieser Thematik finden Sie im Originalartikel auf aerzteblatt.de.

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