Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige dabei, mehr Zeit für Pflege zu ermöglichen. Angehörige können sich bis zu 24 Monate von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie einen nahen Angehörigen in seiner oder ihrer häuslichen Umgebung pflegen. Es gibt einige Voraussetzungen: Der pflegebedürftige Angehörige muss mindestens Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen UND die wöchentliche Mindestarbeitszeit im häuslichen Umfeld beträgt mindestens 15 Stunden in der Woche.
Wer darf die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen?
Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Stiefeltern, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner oder Partner in lebensähnlichen Gemeinschaften, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartner sowie Schwieger- und Enkelkinder.
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