Einen Anspruch auf Entlastungsbetrag haben alle, die sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser kann bis zu 125 Euro im Monat (oder bis zu 1500 Euro im Jahr) betragen und auch von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 beantragt werden.
Der Entlastungsbetrag muss zweckgebunden eingesetzt werden und pflegende Angehörige oder vergleichbare Nahestende zu entlasten und qualitative Pflege zu ermöglichen.
Die Belege für die jeweiligen Aufwendungen und Leistungen werden bei der Pflegekasse oder Versicherung des Pflegebedürftigen eingereicht und dann als Kostenerstattung ausgezahlt. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, können diese auch in den darauffolgenden Monat übertragen werden.
« Zurück zur Übersicht