Eine Kurzzeitpflege ist die kurzzeitige Pflege in einer entsprechenden Einrichtung, wenn die pflegebedürftige Person in ihrem häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend gepflegt und versorgt werden kann. Dies geschieht z.B. dann, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind, die Erkrankung der pflegebedürftigen Person sehr plötzlich eingetreten oder der Pflegeaufwand plötzlich sehr hoch ist.
Die Kurzzeitpflege findet dann in einer stationären Einrichtung statt, z.B. einem Pflegeheim. Hier gibt es speziell dafür eingerichtete Stationen oder Zimmer.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse pro Jahr mit 1774 € unterstützt. Die Leistungen der Verhinderungspflege können hier ebenso in Anspruch genommen werden, wenn der Zuschuss der Krankenkassen für die Kurzzeitpflege nicht ausreicht. Der Rest muss von der zu pflegenden Person selbst getragen werden. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Nachdem man den Entlastungsbetrag für die Unterbringung und Verpflegung und das Pflegegeld für die Kurzzeitpflege beantragt hat, kann man die Kurzzeitpflege steuerlich absetzen und Hilfe vom Sozialamt beantragen.
Der Zeitraum dieser Kurzzeitpflege ist im Kalenderjahr auf insgesamt 8 Wochen begrenzt.
Jeder Pflegebedürftige, der zuhause gepflegt wird und mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft ist, hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege.
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