Revolution in der Pflege: Digitale Helfer von der Pflegekasse bezahlt?

Mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) hält die Revolution in der Pflege Einzug. Seit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) von 2021 übernehmen Pflegekassen Kosten bis zu 50 Euro monatlich für diese Technologien, ab 2025 sogar bis zu 53 Euro. DiPAs unterstützen Pflegebedürftige und fördern deren Selbstständigkeit. Neben den Anwendungen selbst werden auch ergänzende Unterstützungsleistungen aus dem Budget finanziert. Noch sind nicht alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme geklärt, doch die Digitalisierung in der Pflege schreitet voran, mit weiteren Innovationen wie KI und Pflegerobotern, die zur Bewältigung des Pflegenotstands beitragen. Die Zukunft der Pflege ist digital.

Willkommen zu diesem Blog-Artikel, in dem wir eine Revolution in der Pflege entdecken: digitale Helfer, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Mit einem starken Fokus auf digitale Pflegeanwendungen, auch als DiPA bekannt, werden wir die Kostenübernahme durch die Pflegekasse, die Vorteile digitaler Helfer in der Pflege und die fortschreitende Digitalisierung in der Pflegeversicherung diskutieren.

Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Die Welt wird immer digitaler, und auch der Bereich der Pflege folgt diesem Trend. Insbesondere nach dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) im Juni 2021 sind digitale Pflegeanwendungen, bekannt als DiPAs, in den Fokus gerückt.

DiPAs sind im Grunde digitale Helfer, die von Pflegebedürftigen und Pflegenden genutzt werden können. Diese Apps oder Programme, die auf mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones verwendet werden können, sollen einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung bieten. Sie sind dazu gedacht, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern und Bedingungen zu verbessern.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für DiPA?

Ja, mit dem Inkrafttreten des DVPMG können nun auch die Kosten für DiPA von der Pflegekasse übernommen werden. Aktuell beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 50 Euro pro Monat an den Kosten für digitale Pflegeanwendungen. Ab 2025 soll dieser Betrag auf 53 Euro steigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Budget nicht nur für die Kosten der Anwendungen selbst bestimmt ist. Auch ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL), die dazu dienen, Pflegebedürftige in die Nutzung der DiPA einzuführen, werden aus diesem Budget gezahlt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die genauen Voraussetzungen für die Kostenübernahme von DiPA durch die Pflegekasse sind noch nicht vollständig bekannt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Pflegebedürftige einen Pflegegrad benötigen und nachweisen müssen, dass die DiPA in ihrem Fall zur Pflege beiträgt und nützlich ist.

Zukunft der DiPA und der Pflegeversicherung

Die Digitalisierung prägt die Pflegebranche stetig weiter. Mit künstlicher Intelligenz und Pflegerobotern leistet sie einen beträchtlichen Beitrag zur Bewältigung des Pflegenotstands. Zudem ist die digitale Bildung in der Pflegeausbildung vermehrt im Fokus, und der Medizinische Dienst setzt zunehmend auf Videokonferenzen für die Pflegebegutachtung.

Es ist zu hoffen, dass auch die Zulassung von weiteren digitalen Pflegeanwendungen sich beschleunigen wird, um den Zugang und die Vorteile dieser digitalen Helfer für Pflegebedürftige weiter zu erweitern. Die Zukunft ist digital und die Pflegeversicherung scheint diesem Trend gewachsen zu sein.

Indem wir uns auf diesen Wandel einstellen, können wir besser auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen eingehen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Pflege ein Bereich bleibt, der offen für Innovationen und Verbesserungen ist.

Quelle: Allgaeuer Zeitung

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