Plötzlich Pflegefall: Was tun, wenn Eltern Pflege brauchen?

Die plötzliche Pflegebedürftigkeit von Eltern kann unerwartet und belastend sein. Wenn man sich in dieser Situation wiederfindet, gibt es viele Ressourcen zur Unterstützung. Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung langfristig Hilfe benötigt, gemessen in Pflegegraden. Pflegeleistungen werden bei der Pflegekasse der Krankenkasse beantragt; der Antrag sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden. Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades bietet die Zentrale Anlaufstelle Hospiz, die umfassende Beratung und Informationen zur Vorsorge am Lebensende bietet.

Die plötzliche Pflegebedürftigkeit der Eltern ist eine Situation, auf die niemand vorbereitet ist. Doch sie kann knallhart zuschlagen: Ein Sturz, eine Krankheit, ein Unfall – und plötzlich ist man mit einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen konfrontiert.

Wenn Sie sich in dieser Situation wiederfinden, kann ich Ihnen versichern, dass Sie nicht alleine sind. Zahlreiche Ressourcen stehen Ihnen zur Verfügung, die bei diesen neuen Herausforderungen helfen, die auf Sie zukommen.

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Die pflegebedürftige Person ist nicht mehr in der Lage, gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens unabhängig zu verrichten. Dies kann aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Krankheit oder Behinderung der Fall sein. Die pflegebedürftige Person benötigt dauerhaft (voraussichtlich mindestens sechs Monate) Hilfe von anderen. Die Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden gemessen, wobei der Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit darstellt, während der Pflegegrad 5 eine schwere Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt.

Wo beantrage ich Pflegeleistungen?

Die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt bei der Pflegekasse der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber schriftlich sein. Es empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, um den Eingang des Antrags bei der Pflegekasse nachweisen zu können. Zu beachten ist, dass der Tag des Eingangs des Antrags bei der Pflegekasse relevant ist für den Beginn der Leistung.

Wer unterstützt mich bei der Beantragung des Pflegegrades?

Eine wertvolle Unterstützung bietet die Zentrale Anlaufstelle Hospiz, eine von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und dem Unionhilfswerk geförderte Fach- und Spezialberatungsstelle. Dort findete eine kompetente Beratung rund um die Themen Sterben, Sterbewünsche, Tod und Trauer sowie umfassende Informationen zur Vorsorge für das Lebensende

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