Pflegegrad 4: Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten
Angesichts der Tatsache, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige in Deutschland mit steigenden Kosten konfrontiert sind, klingt eine Hochstufung auf Pflegegrad 4 zunächst erfolgversprechend. Schließlich verspricht ein höherer Pflegegrad in der Regel mehr finanzielle Unterstützung aus der Pflegekasse. Doch die Verbraucherzentrale Berlin hat eine wichtige Warnung für Pflegebedürftige und ihre Familien, die sich überlegen, eine solche Hochstufung zu beantragen.
Unerwartete finanzielle Risiken bei Hochstufung auf Pflegegrad 4
Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Berlin können durch eine voreilige Hochstufung erhebliche finanzielle Risiken entstehen. Das Problem liegt darin, dass viele Pflegedienstanbieter dazu raten, sich so schnell wie möglich auf Pflegegrad 4 hochstufen zu lassen. Der Hauptgrund, den sie dafür angeben, ist, dass die Pflegekassen in diesem Falle mehr Geld zahlen würden. Doch was sie oft unter den Tisch fallen lassen, sind die damit verbundenen höheren Eigenanteile für die Pflegebedürftigen.
Die versteckten Kosten einer Hochstufung
Wenn ein Pflegebedürftiger von Pflegegrad 3 auf 4 hochgestuft wird, steigen deren Eigenkosten von 1.582,88 Euro auf 3.548,83 Euro. Das ist mehr als das Doppelte und dabei erhöht sich der Pflegeaufwand nur geringfügig. Die meisten Anbieter verschweigen dies allerdings, was laut Verbraucherzentrale Berlin zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.
Kritik an kommerziellen Pflege-WGs
Auch gegen kommerzielle Pflege-WGs, die sich den Pflegegrad als Kriterium für die Aufnahme von Bewohnern zunutze machen, wurde Kritik laut. Der Jurist Pascal Bading bei der Verbraucherzentrale Berlin bemängelt in einer Pressemitteilung, dass Pflege-WGs in erster Linie auf kommerzieller Basis geführt werden und dabei weniger Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Zugleich dürfen sie aber mehr Geld berechnen als Pflegeheime.
Leistungskomplex 19a und die versteckten Kosten
Ein großer Anteil der zusätzlichen Kosten ist auf den sogenannten Leistungskomplex 19a zurückzuführen. Diese Regelung, die ausschließlich für Berliner Pflege-WGs gilt, ermöglicht es, hohe Tagespauschalen zu berechnen, welche regelmäßig angehoben werden. Obwohl die Pflegekasse nach einer Hochstufung monatlich 346 Euro mehr zahlt, können die Kosten für den Leistungskomplex 19a zu einer Erhöhung der Eigenanteile um fast 2.000 Euro führen.
Hochstufungen sollten daher immer genau abgewogen werden und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen sollten genau prüfen, ob eine Hochstufung tatsächlich erforderlich und finanzierbar ist.
Für detaillierte Informationen zu diesem Thema, lesen Sie bitte das Originalartikel der Verbraucherzentrale Berlin auf haeusliche-pflege.net.