Pflegegeld 2024: Überraschende Neuerungen bei Pflegegrad 2 Enthüllt
Eine überraschende Neuigkeit erwartet uns im Jahr 2024 im Bereich des Pflegegeldes, insbesondere für die Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt werden und den Pflegegrad 2 haben. Lassen Sie uns diese Neuerungen zusammen entdecken und verstehen, wie sie sich auf Pflegegeld 2024 auswirken, auf die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 2, auf Pflegebedürftige zuhause und auf den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse sowie Kombinations-Leistungen in der Pflege.
Pflegebedürftigkeit in Deutschland: Ein Überblick
In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die auf die Hilfe der Pflegeversicherung angewiesen sind. Die größte Gruppe unter den Pflegebedürftigen stellen laut dem Statistischen Bundesamt Destatis Personen mit Pflegegrad 2 dar. Dies sind 40,8 Prozent der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen, also in etwa 1,88 Millionen Menschen. Die überwiegende Mehrheit von ihnen, 92,7 Prozent, wird zuhause gepflegt, meist von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich aktiven Pflegepersonen.
Das Pflegegeld: Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses ist von der Pflegeversicherung, sei es gesetzlich oder privat, gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Insgesamt sind etwa 2,55 Millionen Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 dazu berechtigt. Es gilt dabei eine Bedingung: Die Pflege muss zuhause erfolgen, ob nun durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2024
Beginnend mit dem Jahr 2024 erhöht sich das Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad 2 von 316 Euro auf 332 Euro, was einer Steigerung von fünf Prozent entspricht. Diese Erhöhung wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 beschlossen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt, üblicherweise am ersten Werktag des Monats. Es ist nicht zweckgebunden und darf demnach frei verwendet werden. Etwa 1,419,980 Menschen oder 55,6 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten dieses Pflegegeld.
Kombinationsleistung: Was ist das und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Es gibt auch eine so genannte Kombinationsleistung, bei der Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden können. Diese kann von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Hierbei gibt es ein anteiliges Pflegegeld, das abhängig von der Höhe der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung berechnet wird. Etwa 43,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, haben einen Pflegegrad 2 und können seither eine Kombinationsleistung in Anspruch nehmen.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2: Wie viel bekommt man?
Für Personen mit Pflegegrad 2 wird die Kombinationsleistung in Zehner-Schritten berechnet. Das bedeutet, dass je nachdem, wie viel Prozent der Pflege durch einen Pflegedienst erbracht werden, der Rest in Form von Pflegegeld ausgezahlt wird. Zum Beispiel erhalten Pflegebedürftige, die zu 90 Prozent durch einen Pflegedienst und zu 10 Prozent durch Angehörige gepflegt werden, zusätzlich zu den Sachleistungen 298,80 Euro Pflegegeld.
Schauen wir uns die Tabelle an:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Anspruch 0 : 100 0 Euro 761 Euro 761 Euro 10 : 90 33,20 Euro 684,90 Euro 718,10 Euro 20 : 80 66,40 Euro 608,80 Euro 675,20 Euro 30 : 70 99,60 Euro 532,70 Euro 632,30 Euro 40 : 60 132,80 Euro 456,60 Euro 589,40 Euro 50 : 50 166 Euro 380,50 Euro 546,50 Euro 60 : 40 199,20 Euro 304,40 Euro 503,60 Euro 70 : 30 232,40 Euro 228,30 Euro 460,70 Euro 80 : 20 265,60 Euro 152,20 Euro 417,80 Euro 90 : 10 298,80 Euro 76,10 Euro 374,90 Euro 100 : 0 332 Euro 0 Euro 332 Euro
Ausblick auf 2025: Weitere Erhöhungen geplant
Ab 2025 wird es eine weitere Anpassung des Pflegegeldes geben. Geplant ist eine Erhöhung von 4,5 Prozent. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dann voraussichtlich 347 Euro pro Monat erhalten werden.
Für weitere Informationen…
In diesem Artikel erfuhren Sie wichtige Informationen über das Pflegegeld, insbesondere über die Erhöhungen und Anpassungen ab 2024. Dies sind nur einige der wichtigen Informationen, die Sie wissen sollten. Weitere Informationen zum Pflegegeld und zu Pflegeleistungen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums und weiteren seriösen Quellen.
Die in diesem Artikel zitierten Daten und Informationen wurden entnommen aus: www.allgaeuer-zeitung.de