Pflege von Angehörigen: So kommt ihr finanziell über die Runden
Wer auf eine berufliche Karriere verzichtet, um sich um einen verwandten Pflegebedürftigen zu kümmern, muss möglicherweise mit finanziellen Einschränkungen rechnen. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Vorteile und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, um die Kosten dieser wichtigen, aber oftmals schweren Aufgabe zu lindern.
Pflege von Angehörigen: So kommt ihr finanziell über die Runden
Die Pflege eines Angehörigen ist eine Herausforderung. Es braucht Zeit, Mühe und nicht zuletzt Geld. Der Alltag eines Betreuers ist voll von Herausforderungen – von der Pflege selbst, über die finanzielle Belastung, bis hin zu den emotionalen Höhen und Tiefen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie Sie finanziell über die Runden kommen und welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Pflegegeld: Wie viel bekommen Sie?
Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen bevorzugt die Pflege in den eigenen vier Wänden statt in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse stellt ab Pflegegrad 2 ein Pflegegeld zur Verfügung, das in der Regel an die Pflegeperson weitergegeben wird.
Der Betrag, der von der Pflegekasse ausgezahlt wird, ist abhängig vom Pflegegrad der bedürftigen Person. Seit 2024 sind die Zahlungen wie folgt gestaffelt:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung
Das Portal ihre-vorsorge.de schlägt vor, dass es möglich ist, das Pflegegeld mit einem Gehalt aus einer Teilzeittätigkeit zu kombinieren. Doch wie viel Arbeit ist mit der Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren?
Laut Paragraf 10 des zweiten Sozialgesetzbuches werden die zumutbaren Arbeitszeiten für die Pflege eines Angehörigen wie folgt aufgelistet:
- Pflegegrad 1: In der Regel Vollzeit
- Pflegegrad 2 oder 3: Je nach erforderlicher Präsenz der Pflegeperson bis zu sechs Stunden pro Tag
- Pflegegrad 4 oder 5: Nicht zumutbar
Daher ist es oft nicht möglich, während der Pflege viel zu arbeiten. Wer allerdings seine Arbeitszeit reduziert und nur noch Teilzeit arbeitet, könnte unter Umständen finanzielle Schwierigkeiten haben.
Wohngeld für pflegende Angehörige
Für diejenigen, die finanzielle Unterstützung benötigen, um ihren Wohnraum zu bezahlen, kann Wohngeld eine Option sein. Wohngeld steht Mietern (Mietzuschuss) und Eigentümern (Lastenzuschuss) unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung. Die Kombination von Pflegegeld, Wohngeld und Teilzeiteinkommen kann dazu beitragen, finanzielle Restriktionen zu mildern.
Bürgergeld und Pflege
Für diejenigen, die einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 oder 5 pflegen, besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Dies könnte helfen, einen Einkommensverlust während der Pflegezeit auszugleichen.
Das zinslose Darlehen: Zusätzliche finanzielle Hilfe
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist auf die Möglichkeit hin, ein zinsloses Darlehen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts während der Pflegezeit zu beantragen. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, finanzielle Unterstützung zu erhalten, die am Ende der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt werden muss. In Fällen besonderer Not kann die Rückzahlung jedoch aufgeschoben oder das Darlehen sogar vollständig erlassen werden.
Pflege von Angehörigen: Finanzielle Unterstützung und Entlastung
Pflegende Angehörige sind oft finanziell belastet und suchen nach Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Doch durch die Kombination von Pflegegeld, Teilzeiteinkommen, Wohngeld und Bürgergeld, ergänzt durch ein möglicherweise zinsloses Darlehen, kann diese Belastung gelindert werden. Mit der richtigen Planung und den angesprochenen Unterstützungsoptionen können pflegende Angehörige trotz der Herausforderungen, die die Pflege mit sich bringt, finanziell über die Runden kommen.
Stets informiert und vorbereitet zu sein, ist der Schlüssel, um die finanziellen Herausforderungen der Pflege eines Angehörigen zu meistern. Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte allgaeuer-zeitung.de.