Erwerbsminderungsrente 2023: Wer bekommt wie viel und unter welchen Bedingungen?
Erwerbsminderungsrente 2023: Wer bekommt wie viel und unter welchen Bedingungen?
Ein Thema, das häufig Verwirrung stiftet, ist die „Erwerbsminderungsrente“. Im Jahr 2021 haben 350.000 Menschen diese Art von Unterstützung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, aber wie viele von ihnen haben eine positive Rückmeldung erhalten?
Erwerbsminderungsrente: Ein Überblick
Die Erwerbsminderungsrente ist für Menschen bestimmt, die gesundheitliche Einschränkungen haben, die ihre erwerbliche Aktivität beeinträchtigen, und noch nicht im regulären Rentenalter sind. Es wird unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Sowohl die volle als auch die teilweise Erwerbsminderung bieten eine Form der Rente, die das fehlende Einkommen ersetzt oder ergänzt. Die volle Erwerbsminderungsrente betrifft Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die Teilrente ist für Menschen, die mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können.
Wer kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen?
Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden von der Deutschen Rentenversicherung genau geprüft. Bevor ein Antrag genehmigt wird, werden andere Möglichkeiten ausgeschöpft, darunter medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.
Es gibt auch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass der Antragsteller mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein muss und mindestens drei dieser Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat.
Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen
Auch Menschen mit Behinderungen können die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, aber es gibt einige spezifische Ausnahmeregelungen. Unter bestimmten Umständen gelten sie beispielsweise früher als voll erwerbsgemindert.
Höhe der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023: Was können Sie erwarten?
Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt vom individuellen Rentenanspruch ab. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2021 bei 917 Euro pro Monat für Neuzugänge und 877 Euro pro Monat für Bestandsrentner.
Es wird erwartet, dass die Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2024 steigen wird. Rentner könnten dann bis zu 7,5 Prozent mehr Geld erhalten. Die genauen Vorteile hängen jedoch von den individuellen Umständen ab.
Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente
Trotz der Erwerbsminderungsrente sind Nebenjobs möglich, allerdings in begrenztem Umfang. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 2023 rund 17.820 Euro im Jahr für voll Erwerbsgeminderte und rund 35.650 Euro für teilweise Erwerbsgeminderte.
Erwerbsminderungsrente: Wie wird sie berechnet?
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente basiert auf ähnlichen Prinzipien wie die der Altersrente. Für junge Menschen, die bereits erwerbsgemindert sind, werden allerdings Anpassungen vorgenommen, sodass sie nicht benachteiligt werden.
Zu beachten ist, dass in den Berechnungen eine sogenannte „Zurechnungszeit“ berücksichtigt wird. Dabei wird so getan, als hätten die Betroffenen auch die Arbeitsjahre, die aufgrund ihrer Erwerbsminderung noch vor ihnen stehen, gearbeitet.
Für weitere Informationen und Details stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Weitere nützliche Einsichten können Sie auch aus der Originalquelle entnehmen.