DiGA und DiPA: Innovation im Gesundheitswesen oder leere Versprechen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) könnten das Gesundheitswesen revolutionieren, müssen aber strenge Anforderungen erfüllen, um erstattungsfähig zu sein. Während DiGA bereits viele Anwendungen, vor allem im psychologischen Bereich, umfassen, gibt es bei DiPA noch keine gelisteten Apps, obwohl großes Potenzial besteht. Rechtliche Hürden, insbesondere in Bezug auf In-vitro-Diagnostika, erschweren die Einbindung. Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist notwendig, um diese innovativen Anwendungen umfassend zu integrieren und das volle Potenzial zur Verbesserung der Pflege und Gesundheitsversorgung auszuschöpfen.

In diesem Blog-Artikel befassen wir uns mit der Frage, ob digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) hohes Innovationspotential im Gesundheitswesen besitzen oder lediglich leere Versprechen sind. Der Artikel basiert auf Informationen aus dem Artikel „DiGA und DiPA – Zwillinge mit Luft nach oben“ von Dr. Martin Walger, erschienen im Transkript 3/2024. (Quelle)

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Einführung in die Welt der Digitalen Gesundheitsanwendungen

Gesundheits-Apps auf Rezept oder Pflege-Apps zur Verbesserung der häuslichen Versorgungssituation – was auf den ersten Blick sehr simpel klingt, ist tatsächlich ein sehr komplexes Produkt. Die Macher von DiGA/DiPA müssen strenge Datensicherheitsanforderungen erfüllen und den Nutzen ihrer digitalen Anwendung evidenzbasiert demonstrieren, bevor sie die Erstattungsfähigkeit nach SGB V bzw. SGB XI erreichen.
DiGA werden in ein Verzeichnis erstattungsfähiger Anwendungen aufgenommen, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird. Gegenwärtig sind etwa 60 digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, wobei der Anteil stetig zunimmt. Insbesondere Anwendungen für psychologische Indikationen sind häufig vertreten.

Die Situation bei der Digitalen Pflegeanwendung

DiPA hingegen steckt noch in den Kinderschuhen. Obwohl das BfArM-Verzeichnis für DiPA bereits im Dezember 2022 freigegeben wurde, gibt es keine einzige gelistete digitale Pflegeanwendung. Dies ist beunruhigend, da insbesondere im Pflegebereich ein enormes Potential für digitale Anwendungen besteht. Sie könnten Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegedienste dabei unterstützen, kritische Informationen bereitzustellen und so die Pflegequalität zu verbessern. Bezogen auf das häusliche Pflegeumfeld gibt es bereits zahlreiche smarte Apps und Webanwendungen.

Potentielle Herausforderungen und Lösungswege

Trotz des offensichtlichen Mangels an DiPA ist klar, dass es nicht an intelligenten Apps und Webanwendungen für die häusliche Pflege mangelt. Es gibt viele Apps, die beispielsweise durch Urintests wertvolle Erkenntnisse über den Nährstoff- und Flüssigkeitshaushalt liefern können. Andere ermöglichen die Überwachung der Medikamenteneinnahme. Allen diesen Anwendungen ist gemein, dass sie auf In-vitro-Diagnostika (IVD) basieren.

Daher ist eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. DiGA sind entweder eine Software als Medizinprodukt oder als IVD. Das heißt, sie können entweder nach der Medizinprodukteverordnung (MDR, EU 2017/745) oder nach der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR, EU 2017/746) vermarktet werden. Die Datenquelle ist hierbei maßgeblich für die Einstufung nach den jeweiligen Richtlinien. Wenn der Schwerpunkt auf Daten aus einem IVD liegt, muss die Software gemäß der IVD-Verordnung auf den Markt gebracht werden. Nach der aktuellen Definition von DiGA im SGB V sind jedoch alle Anwendungen, die auf IVD-Daten basieren, sowohl von DiGA als auch von DiPA ausgeschlossen. Daher ist eine Änderung des § 33a SGB V unabdingbar. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, DiPA in die Versorgung zu inkludieren.

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen und digitale Pflegeanwendungen haben ein hohes Innovationspotential im Gesundheitswesen und sind keineswegs nur leere Versprechen. Sie stellen effiziente Lösungen dar, um akute Gesundheitsprobleme zu bewältigen und die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern. Regelungen und Verfügbarkeit ebensolcher Anwendungen müssen jedoch weiter ausgebaut und optimiert werden, um das volle Potenzial abzuschöpfen. Mit kontinuierlichen Verbesserungen könnte die Implementierung und Nutzung solcher Anwendungen zu einer signifikanten Veränderung in der Pflege und im Gesundheitswesen führen.

Quelle: https://transkript.de/hintergrund/2024/diga-und-dipa-zwillinge-mit-luft-nach-oben/

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