Steuertipps: Homeoffice 2023 & Pendlerpauschale optimal nutzen
Steuertipps: Homeoffice 2023 & Pendlerpauschale optimal nutzen
Wenn es um Steuerspar-Tipps geht, steht die Steuererklärung oft im Fokus. Für viele Arbeitnehmer stehen die Steuererklärung und die Frage, welche Kosten absetzbar sind, an vorderster Stelle. In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps und Ratschläge, wie Sie Ihre Steuern für 2023 planen können, insbesondere wenn Sie Pendler sind oder von zu Hause aus arbeiten. Die Informationen in diesem Artikel basieren auf einem informativen Artikel der Saarbrücker Zeitung, den Sie hier finden können.
Werbungskosten: Homeoffice und Pendlerpauschale
Arbeitnehmer können eine Vielzahl von Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Hier sind zwei wichtige Beispiele:
Fahrten zur Arbeit und die Pendlerpauschale
Die Kosten für Fahrten zur Arbeit können in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist möglich, 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz anzusetzen, was als Entfernungspauschale, Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet wird. Für Fahrten über 20 Kilometer erhöht sich der Betrag auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Es sollte beachtet werden, dass nur eine Fahrtstrecke gezählt wird, nicht hin und zurück.
Arbeiten im Homeoffice und die Homeoffice-Pauschale
Seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause aus in vielen Berufen üblich geworden. Mit der Homeoffice-Pauschale können sie zusätzliche Kosten wie Strom und Heizung absetzen. Für das Jahr 2023 können Sie für jeden Tag, an dem Sie von zu Hause aus gearbeitet haben, 6 Euro absetzen, bis zu einem Gesamtbetrag von 1.260 Euro.
Absetzbare Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Professionelle Dienstleistungen wie Reinigung, Heizungswartung, Kinderbetreuung oder Fliesenarbeiten können Ihre Steuerzahlungen reduzieren. Nur die Arbeitskosten dieser Dienstleistungen können abgesetzt werden, nicht die Materialkosten. Es sollte beachtet werden, dass das Finanzamt eine Obergrenze von 6.000 Euro für die Arbeitskosten vorsieht und 20% davon anerkennt. Das bedeutet, dass sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um maximal 1.200 Euro reduziert.
Abziehbare medizinische Kosten
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Medikamente oder eine Brille, die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, und Zuzahlungen zum Zahnersatz können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Diese außergewöhnlichen Belastungen unterliegen einer Zumutbarkeitsgrenze, d.h. nur Kosten, die über diese persönliche Grenze hinausgehen, können abgesetzt werden.
Versicherungsbeiträge absetzen
Auch bestimmte Versicherungsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden. Berufshaftpflichtversicherungen können vollständig abgesetzt werden, während Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Spenden von der Steuer absetzen
Wenn Sie gemeinnützige Organisationen mit einer Spende unterstützt haben, können Sie dies als Sonderausgabe absetzen. Spenden bis zu 20% Ihres Gesamteinkommens können berücksichtigt werden.
Die Steuer optimieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten – ein Gewinn für alle Beteiligten!
Für eine gründlichere Erklärung und weitere Informationen verweisen wir Sie auf den vollständigen Artikel der Saarbrücker Zeitung, den Sie hier lesen können.