Pflegegeld: Steuerfrei oder Steuerfalle? Alles, was Sie wissen müssen
Ob man nun selbst eines Tages auf Pflege angewiesen ist oder eine geliebte Person pflegen muss, das Thema „Pflege“ kann jeden betreffen. In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff Pflegegeld. Doch muss das Pflegegeld versteuert werden? Oder ist es eine steuerfreie Leistung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche rund um das Pflegegeld und seine steuerliche Behandlung.
Pflegegeld: Steuerfrei oder Steuerfalle?
Was ist Pflegegeld?
Wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen auf externe Hilfe angewiesen ist und diese Pflege zu Hause erfolgt, handelt es sich um Heimische Pflege. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die ab dem Pflegegrad 2 von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen zur Verfügung gestellt wird. Diese Leistung kann für anfallende Kosten verwendet oder als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
Wie viel Pflegegeld steht pflegebedürftigen Menschen zu?
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der Pflege. So steht das volle Pflegegeld nur den Menschen zu, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zuhause gepflegt werden. Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geteilt, erhält die pflegebedürftige Person nur anteiliges Pflegegeld, aber zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen.
Welche Veränderungen gab es durch die Pflegereform 2023?
Mit der Pflegereform zum 1. Januar 2024 wurden auch die Leistungen der Pflegekasse verbessert – dazu zählt das Pflegegeld.
Die Steuerpflichtigkeit des Pflegegeldes
Die Frage, ob Pflegegeld versteuert werden muss, ist berechtigt. Grundsätzlich sind in Deutschland alle Einnahmen steuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen – und dazu zählt auch das Pflegegeld. Als eine Sozialleistung ist das Pflegegeld für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.
Wie wird das Pflegegeld behandelt, wenn es an die Pflegeperson weitergegeben wird?
Es gibt verschiedene Szenarien:
- Wenn pflegende Angehörige das Pflegegeld als Anerkennung für ihre Arbeit erhalten, müssen sie keine Steuern darauf zahlen.
- Freunde oder enge Bekannte müssen in der Regel ebenfalls keine Steuern auf das Pflegegeld zahlen, sofern sie ein enges Verhältnis zu der pflegebedürftigen Person haben.
- Andere Personen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder befreundet sind, müssen das Pflegegeld, wenn sie es als Anerkennung erhalten, versteuern und in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Besondere Hinweise zur Steuerpflicht
Die Steuerfreiheit gilt nur bis zur Höhe des Pflegegeldes. Alles, was darüber hinaus geht, muss versteuert und dem Finanzamt angezeigt werden.
Abschließende Worte
Wie Sie sehen, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch und informieren Sie sich über Ihre Pflichten. Bei Unklarheiten empfehlen wir, sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
Ifür weitere Informationen verweisen wir auf die ursprüngliche Quelle dieses Artikels bei der Allgäuer Zeitung.