Der Sozialdienst berät Patienten und Patientinnen sowie deren Angehörigen in Krankheits- und unerwarteten Notfällen und kümmert sich z.B. darum, dass schnellstmöglich eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zustande kommt.
Der Sozialdienst im Krankenhaus ist neben der ärztlichen und therapeutischen Versorgung ein wichtiges Element beim Krankenhausaufenthalt. Wenn eine Erkrankung ganz plötzlich auftritt, bleibende Schädigungen zu erwarten sind, um die häusliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten und schnell gehandelt werden muss, kommt der Sozialdienst zum Einsatz. Ebenso kümmert er sich um die Nachsorge, die Pflege und um mögliche Rehabilitationsmaßnahmen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
Diese Form der Sozialarbeit ist im §112 Sozialgesetzbuch V sowie in den Krankenhausgesetzen der Länder geregelt.
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