Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nimmt nach der Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse eine Begutachtung vor. Auf den Antrag wird ein Termin ausgemacht, bei dem ein Gutachter des MDK zu der Person nach Hause kommt und feststellt, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
Der Gutachter stellt Fragen zur aktuellen Situation der Seniorinnen und Senioren. Wichtige Themen sind hierbei unter anderem, bei welchen Tätigkeiten sie Hilfe benötigen, ob sie zeitlich und räumlich orientiert sind, sich eigenständig in der Wohnung bewegen können oder ob sie die Medikamente selbst anrichten und einnehmen. Je nach aktueller Situation wird dann im Nachgang ein Pflegegrad festgelegt.
Bei dem Termin geht es nicht nur um den Pflegegrad, die Gutachter empfehlen und klären auch über Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen auf.
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