Versicherte Personen müssen zu vielzähligen Leistungen der Krankenkasse Zuzahlungen leisten, wie beispielsweise Heilmittelerbringer (wie Physiotherapie oder Ergotherapie), Verbandmaterial, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen oder Zuzahlungen zu Rehabilitationen.
Eine Zuzahlungsbefreiung kann für Menschen interessant sein, die regelmäßig viele solcher Leistungen der Krankenkasse benötigen und demnach viele Zuzahlungen bezahlen müssen. Dann kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Dieser Antrag kann dann bei den Krankenkassen gestellt werden, wenn die Zuzahlungen im Jahr eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt überschreiten, also auch die Bruttoeinnahmen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners. Für chronisch kranke Personen liegt diese Belastungsgrenze bereits bei 1 % im Jahr. Weitere Informationen darüber gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen. Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Renten, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Sozialhilfeleistungen.
Wenn alle Belege der Zuzahlungen aufgehoben werden und der Betrag in einem Jahr die entsprechende Summer überschreitet, sollte die Krankenkasse kontaktiert werden, um alle weiteren Schritte zu klären.
Die Bescheinigung über die Zuzahlungsbefreiung gilt immer ein Jahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
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