Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer dient der elektronischen Registrierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Das ist vor allem für Gerichte hilfreich, die nach §78c BNotO Auskunft bekommen dürfen. Das Bundesministerium für Justiz hat hierfür die Rechtsaufsicht.

Wenn eine Person im Ernstfall nicht mehr in der Lage dazu ist, eigene Entscheidungen zu treffen, sollte sie vorab eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, die sich dann um die Angelegenheiten im Namen der Person kümmern soll. Dies wird in der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung festgelegt.

Ein großes Ziel der Registrierung im ZVR ist die Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Ein anderes Ziel ist die Effizienz der Justiz.
Seit 2023 können nun auch Ärzte auf das ZVR zugreifen und die Verfügungen und Vollmachten aufrufen, wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist. 

Die Registrierung kostet je nach Zahlungsart und Weg (also Online oder per Post) zwischen 20 € und 26 €. 

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