Die Nachbarschaftshilfe ist eine Form der Hilfeleistung und Unterstützung innerhalb der Nachbarschaft. Vor allem ältere Menschen profitieren von der Nachbarschaftshilfe, da sie die größtmögliche Selbstständigkeit weitestgehend aufrechterhalten kann.
So ist es z.B. einer älteren Frau, die es sich nicht mehr zutraut, alleine einkaufen zu gehen und deren Kinder weit entfernt leben, trotzdem möglich, gemeinsam mit ihrer Nachbarin einkaufen zu gehen. Das gibt ihr ein Stück Autonomie und Selbstbestimmung zurück, was sie ohne die Nachbarin wahrscheinlich verloren hätte.
Nachbarschaftshilfe findet sich hauptsächlich in ländlichen Regionen oder in Mehrparteienhäusern wieder. In der Regel ist die Nachbarschaftshilfe eine ehrenamtliche Leistung, wird jedoch häufig mit einer kleinen Zahlung entlohnt. In einigen Bundesländern – allen außer Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Brandenburg – ist die Nachbarschaftshilfe als Pflegeleistung anerkannt. Das heißt konkret, dass die Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung von 5 bis 10 € pro Stunde von den Pflegekassen erhalten, sofern die Nachbarschaftshilfe anerkannt ist. Wichtig ist hier, dass diese Leistungen bezahlt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Leistungen fallen unter die Entlastungsleistungen, die monatlich in der Höhe von 125 € ausgezahlt werden können.
Leistungen der Nachbarschaftshilfe können sein: Gemeinsames Einkaufen gehen, Spielen und Basteln, Gartenarbeit oder Begleitung zu Arztterminen.
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