Das Landespflegegeld wird vom Freistaat Bayern als Unterstützung für pflegebedürftige Menschen ausgezahlt. So können Pflegebedürftige 1000 € Unterstützung im Jahr erhalten. Dieser Zuschuss dient nicht der Unterstützung für den pflegerischen Bedarf, sondern für die Gestaltung des Alltags und die Verbesserung der Selbstbestimmung des zu Pflegenden.
Pflegebedürftige müssen für den Erhalt des Landespflegegeldes den Hauptwohnsitz in Bayern haben, mindestens an einem Tag im vergangenen Kalenderjahr den Pflegegrad 2 zugeordnet bekommen haben und einen entsprechenden Antrag auf Landespflegegeld gestellt haben. Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.
« Zurück zur Übersicht