Betreuungsvereine finden sich in vielen größeren Städten und Gemeinden. Sie werden privat betrieben oder gehören einem Wohlfahrtsverband an (bspw. Caritas oder Rotes Kreuz).

Zu ihren Hauptaufgaben zählen:

  • Die Beratung von ehrenamtlich tätigen Betreuern, z.B. wenn eine Betreuung für einen Angehörigen veranlasst wurde und ein Familienmitglied diese Betreuung übernehmen möchte. 
  • Aufklärung und Beratung beim Erstellen einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung. 
  • Die Möglichkeit eines Erfahrungsaustauschs unter Betreuern. Vor allem für ehrenamtliche Betreuer ist das ein Vorteil in Konfliktsituationen. Zudem können sie, durch den Verein entlastet, beraten oder fortgebildet werden.

Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Eine Mitgliedschaft in einem Betreuungsverein ist keine Voraussetzung.

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