Ein Betreuungsassistent/Alltagsbegleiter begleitet und unterstützt Menschen im Pflegeheim, in teilstationären Tagespflegeeinrichtungen aber auch im häuslichen Umfeld bei alltäglichen Aktivitäten, wie z.B. Spaziergängen, Basteln oder Kochen. Betreuungsassistenten helfen nicht bei der Pflege. Seit 2017 ist gesetzlich geregelt, dass alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben (§ 43b SGB XI). Die Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt – über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder über die Verhinderungspflege.
Wenn Sie einen Betreuungsassistenten suchen, informieren Sie sich am besten bei den Seniorenbüros Ihrer Stadt/Gemeinde, bei großen Wohlfahrtsorganisationen wie z.B. dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), bei ambulanten Diensten oder bei Pflegestützpunkten.
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