Der ambulante Pflegedienst ist die Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen im Pflegealltag zuhause durch professionelle Pflegekräfte.
Zu den Unterstützungen des Pflegedienstes gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen wie z.B. Unterstützung oder Übernahme von der Körperpflege, Ernährung oder die Förderung der Bewegungsfähigkeit. Auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung, das Halten von sozialen Kontakten oder die Ermöglichung von Orientierungshilfen gehören zu den Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Der ambulante Pflegedienst kontrolliert bei Bedarf auch die Einnahme von Medikamenten, wechselt Verbände oder vergibt Injektionen. Wenn dies benötigt wird, kann der ambulante Pflegedienst auch Teile der Haushaltsführung wie Kochen und die Reinigung der Wohnung übernehmen. Der ambulante Pflegedienst steht den Pflegebedürftigen und den Angehörigen auch für jegliche Fragen zur Verfügung und unterstützt bei der Organisation anderen notwendigen Hilfeleistungen, wie bspw. Essenslieferdienste oder Fahrdienste.
Wenn mindestens Pflegegrad 2 besteht, werden einige der Kosten von der Pflegeversicherung übernommen. Hierbei ist ein Höchstbetrag festgelegt. Hinzu kann der Pflegebedürftige bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Pflegegeld kann ausgezahlt werden, wenn ein Angehöriger den Pflegebedürftigen pflegt.
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