Unter der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) versteht man alle Leistungen der Palliativversorgung, die von den Leistungserbringern der Primärversorgung in der Palliativpflege erbracht werden. Dies sind alle Leistungen des niedergelassenen Haus- oder Facharztes sowie der ambulanten Pflegedienste. Für die meisten der Patienten, die palliativ versorgt werden müssen, sind diese Leistungen ausreichend. Sobald die therapeutischen Möglichkeiten für den Patienten nicht ausreichen, werden die Elemente der spezialisierten Palliativversorgung einbezogen. (Siehe SAPV).
Die AAPV hat das große Ziel, ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der gewohnten und geliebten Umgebung zu ermöglichen, sodass die Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten bleibt, gefördert oder verbessert wird.
Anspruch auf AAPV haben alle Personen, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist. Kurative Maßnahmen zur Heilung der Erkrankung sind bei ihnen nicht angebracht oder erwünscht.
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